Volksbanken - verlässlicher Partner in den Regionen
Seit über 150 Jahren steht das Volksbank-Modell der regional verankerten Genossenschaftsbanken für Unabhängigkeit, Selbständigkeit und wirtschaftliche Stärke. Eigenschaften, die sich gerade jetzt bezahlt machen. Denn vereint haben die 62 Volksbanken mit ihren 540 Geschäftsstellen die Kraft, Österreich weiterhin zu beflügeln.
Die Republik Österreich und die Volksbanken haben sich am 27. Februar 2012 auf eine nachhaltige Lösung zur Stabilisierung der Österreichischen Volksbanken-AG (ÖVAG) geeinigt. Nach Vorleistungen durch die ÖVAG (zuletzt Verkauf der Volksbank International) und einen Grundsatzbeschluss der Volksbanken zu einem Verbund nach § 30a BWG, haben Bund und Volksbanken nun den nächsten Schritt gesetzt.
Nein. Die regionalen Volksbanken sind selbstständig und wirtschaftlich gut aufgestellt. Das Geschäftsmodell ist ein gesundes und erfolgreiches. Es besteht seit 150 Jahren und in dieser Zeit hat noch nie jemand einen Groschen oder einen Cent bei einer Volksbank verloren. In Österreich gilt zudem eine gesetzliche Einlagensicherung, die Ersparnisse für jede Person pro Bank bis zu einer Höhe von 100.000 Euro absichert.
Die Volksbanken werden im Sinne ihrer Kunden noch enger zusammen rücken und ihre Effizienz steigern. Regionale Verankerung und Kundennähe bleiben unsere wichtigsten Assets. Wir bleiben ein verlässlicher Finanz-Partner und stabiler Arbeitgeber in der Region. Die Volksbanken haben in Österreich 1 Million Kunden, jeder vierte Klein- und Mittelbetrieb ist ebenfalls Volksbank-Kunde, die Volksbanken finanzieren mit rund 32 Mrd. EURO die heimische Wirtschaft. Mit der Sanierung der ÖVAG ist für die ÖVAG und den gesamten Volksbank-Verbund eine nachhaltige solide Kapital- und Liquiditätsausstattung gesichert.
Nein, die Genossenschaftsmitglieder der Volksbanken werden keinesfalls für die Sanierung der ÖVAG belastet.
Ein Sprecher des Finanziministeriums bestätigte am 29. Februar 2012, dass das verfassungsrechtlich nicht möglich und auch administrativ sehr schwierig wäre.
50,1 % gehören dem Volkbanken Verbund (VB Holding, ÖGV, Gemeinschaft der Kreditgenossenschaften). 43,3 % hält der Bund und 3,8 % die DZ-Bank-Gruppe, 1,5 % die ERGO Gruppe, und 0,9 % die RZB. Lediglich 0,4 % befinden sich in Streubesitz.
Laut Finanzministerin Maria Fekter muss der Bund seine ÖVAG-Anteile spätestens bis 2017 wieder abstoßen. Vizekanzler Michael Spindelegger betont, dass der Verkauf der Anteile „möglichst rasch passieren soll, wenn es vom Markt her möglich ist“.
Die Eigenmittelausstattung der Volksbanken-Primärstufe beträgt 14,6 % statt der im Bankwesengesetz geforderten 8 %. Damit ist die Eigenkapitalquote fast doppelt so hoch als gesetzlich gefordert. Die Kernkapitalquote beträgt 11,4 % oder Euro 1,924 Mrd.
Die Volksbank kennt auf Grund von Größe, Struktur und Geschäftspolitik ihre Kunden und Geschäftsbeziehungen genau und kann die Risikopotenziale sowohl im Kredit- als auch im Wertpapiergeschäft sehr gut einschätzen und auch in punkto Ertragslage zählen die Volksbanken seit vielen Jahren zu den Top-Banken Gruppen Österreichs.
Am 18. Oktober hat die Ratingagentur Fitch hat alle Ratings, insbesondere die ausgezeichneten Langfrist-Ratings von Verbund und ÖVAG mit "A" bestätigt. Die Grundsatzentscheidung der Volksbanken und der ÖVAG für ein engeres Zusammengehen nach dem Rabobank-Muster wertet Fitch als "positiv".
Die Stärken der Volksbanken sind Kundennähe und Regionalität. Gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten haben Volksbanken deshalb unbezahlbare Pluspunkte: Sie geben ihren Kunden Sicherheit. Und sie stehen zu ihrer Verantwortung für die regionale Wirtschaft.
Die Spargelder, die die Volksbanken von den Kunden bekommen, dienen der Finanzierung von Privatpersonen und Unternehmen in der Region.
Das Geld verbleibt also im Wesentlichen in der Region der jeweiligen Volksbank. Damit ist gesichert, dass das regionale Wirtschaftswachstum angekurbelt wird, neue Arbeitsplätze geschaffen werden und auch der Konsum gesteigert wird. Die Volksbanken tragen also ganz wesentlich zum Erhalt des regionalen Wirtschafts- und Geldkreislaufs bei.
Bei der Volksbank können Sie sicher sein, dass die Entscheidungen eigenverantwortlich direkt in der Region getroffen werden und nicht fremdgesteuert in ausländischen Konzernzentralen.
Die Volksbanken weisen eine solide Ertragslage und stabile Entwicklung auf. Die gute Eigenmittelausstattung der Volksbanken ist ein weiterer Garant für Sicherheit und Stabilität.
Sparbücher, Girokonten und Festgelder gelten auch in Krisenzeiten als sicher. In Österreich muss jedes Kreditinstitut, welches die Berechtigung zur Entgegennahme gesicherter Einlagen hat, einer Einlagensicherung im Rahmen des jeweiligen Fachverbandes angehören.
Alle Einlagen und Guthaben auf Konten und Sparbüchern sind pro Einleger und pro Kreditinstitut mit EUR 100.000,- gesichert. Die Volksbanken verfügen darüber hinaus seit Jahrzehnten über eine der gesetzlichen Einlagensicherung vorgelagerte Haftungseinrichtung, den sogenannten Gemeinschaftsfonds. Das Sicherungssystem der Volksbanken geht daher weit über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus. Deshalb ist in der Geschichte der Volksbank noch nie ein Sparer zu Schaden gekommen.
Spareinlagen und Guthaben auf sonstigen Konten sind durch die Sicherungseinrichtung und die Republik Österreich seit 1.1.2010 bis zu einem Betrag von EUR 100.000,-- gesichert.
Einlagensicherung bei juristischen Personen
Seit 1.1.2011 sind alle nicht natürlichen Personen mit einem Beitrag von EUR 100.000,- abgesichert.
Kleine und mittlere Unternehmungen sind solche, die gemäß § 221 Abs. 1 UGB höchstens eines der folgenden Kriterien überschreiten:
1. 4,84 Millionen Euro Bilanzsumme; 2. 9,68 Millionen Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag; 3. im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer.
Das Angebot der Volksbank bzw. von Volksbank Investments der Österreichischen Volksbanken-AG (ÖVAG) wird seit Jahren durch einen strengen Risikoprozess überwacht. Für alle Emissionen des Produktangebots von Volksbank Investments gilt die Bonität der Österreichischen Volksbanken AG, d. h. die ÖVAG haftet als Emittentin mit ihrem gesamten Vermögen für die Rückzahlung des Garantie-Zertifikates. Das bedeutet für unsere Kunden, dass sie mit Zertifikaten von Volksbank Investments auch in der aktuellen Marktsituation gut investiert sind.
Alle Investmentfonds - insbesondere Aktienfonds - unterliegen den Schwankungen der internationalen Börsen und können sich natürlich nicht den Auswirkungen der internationalen Finanzkrise entziehen.
Das österreichische Investmentfondsgesetz erlaubt aber nur Investments von bis zu 10 % des Fondsvermögens bei einem Unternehmen. Von diesem Wert sind die Fonds der Volksbank Investments weit entfernt. Der Sicherheitsaspekt bei Fondsinvestments wird außerdem durch die Tatsache untermauert, dass das gesamte Investmentfondsgesetz in Wahrheit nur ein Ziel hat: Den Anleger bestmöglich zu schützen.
Als Sondervermögen haftet das in einem Fonds enthaltene Vermögen nicht für etwaige Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft. Das bedeutet im Falle einer Insolvenz, dass das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse kommt und nicht dazu herangezogen werden kann, ausstehende Forderungen von Gläubigerseite zu bedienen.
Einzel-Aktien sind in Krisen problematisch. Wer Aktien hat, ist von den Turbulenzen an den Börsen direkt betroffen.
Wer in Aktien investiert, muss allerdings auch langfristig rechnen. Im langfristigen Vergleich hat sich zum Beispiel der Leitindex an der Wiener Börse trotz volatiler Marktphasen kontinuierlich nach oben entwickelt.
Staats-Anleihen gelten als vergleichsweise sicher. Die sicheren Papiere bringen jedoch auch langfristig deutlich weniger Ertrag und sind derzeit eher teuer einzukaufen. Wer eine klassische (Unternehmens-)Anleihe kauft, gibt dem Herausgeber (Emittenten) einen Kredit.
Der am 27.02.2012 bekannt gegebene Kapitalschnitt bezieht sich nur auf Eigenkapitalinstrumente der ÖVAG. Dazu gehören Aktien und Partizipationskapital-Emissionen. Alle anderen von der ÖVAG emittierten Wertpapiere (Senior Anleihen, Zertifikate, Ergänzungskapitalanleihen und Hybridkapitalanleihen) sind vom Kapitalschnitt nicht betroffen.
Wertpapiere der Investkredit (Ergänzungs- und Hybridkapitalanleihen) sind vom Kapitalschnitt ebenfalls nicht betroffen.
Zu den ergebnisabhängigen Wertpapieren gehören Ergänzungskapital, Hybridkapital und Partizipationskapital. Laut Bankwesengesetz dürfen für diese Papiere Zinsen nur dann bezahlt werden, wenn im Einzelabschluss ein positives Ergebnis ausgewiesen wurde. Da das Ergebnis der ÖVAG im Jahr 2011 negativ ist, ist eine Zahlung von Zinsen für das Jahr 2011 auf die genannten Wertpapiere nicht möglich.
Da die Investkredit das Jahr 2011 positiv abschließen wird, werden ergebnisabhängige Wertpapiere der Investkredit in diesem Jahr bedient. Die rückwirkende Fusion von ÖVAG und IK per 31.12.2011 ändert daran nichts.